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   FG München, 20.10.2004 - 1 K 4064/02   

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https://dejure.org/2004,14806
FG München, 20.10.2004 - 1 K 4064/02 (https://dejure.org/2004,14806)
FG München, Entscheidung vom 20.10.2004 - 1 K 4064/02 (https://dejure.org/2004,14806)
FG München, Entscheidung vom 20. Oktober 2004 - 1 K 4064/02 (https://dejure.org/2004,14806)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung eines Zuschlags zum Gewinn gemäß § 7g Abs. 5 Einkommensteuergesetz (EStG); Auflösung einer Ansparabschreibung; Änderung des fehlerhaften Bescheids des Jahres der Bildung der Rücklage nach abgabenrechtlichen Vorschriften bei Bildung einer Rücklage ohne ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 7g Abs. 4 S. 2, S. 1, Abs. 5, Abs. 7
    Verzinsung einer fehlerhaft gebildeten Ansparrücklage; Verzinsung der Ansparrücklage

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verzinsung einer fehlerhaft gebildeten Ansparrücklage - Verzinsung der Ansparrücklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 272
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2009 - 3 K 282/08

    GmbH & Co. KG als Existenzgründerin i.S. des § 7g Abs. 7 EStG - Gewinnzuschlag

    Entsprechend § 7 g Abs. 5 EStG ist die Rücklage zu verzinsen (vgl. FG-München Urteil vom 20. Oktober 2004 1 K 4064/02, EFG 2005, 272).
  • FG Köln, 15.11.2006 - 13 K 82/06

    Gewerbesteuermessbetrag; Gewinnermittlung

    Der Senat sieht sich insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BFH (vgl. BFH, BStBl II 2005, 704) und der Finanzgerichte (vgl. z. B. Finanzgericht München, Urt. vom 20. Oktober 2004 1 K 4064/02, EFG 2005, 272) sowie der überwiegenden Auffassung in der Literatur (vgl. Lambrecht in Kirchhof/Söhn, EStG, § 7g F 6, 15; Meyer in H/H/R, EStG, § 7g Rdnr. 123 a. E.; Handzik in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 7g EStG Rdnr. 96; Drenseck in Schmidt, EStG, 25. Aufl., § 7g Rdnr. 25).
  • FG München, 22.11.2005 - 13 K 3521/04

    Bildung bzw. Auflösung einer Ansparrücklage bei Tod eines Freiberuflers im

    a) Eine Änderung der ursprünglichen, die Ansparabschreibung erklärungsgemäß berücksichtigenden Einkommensteuerfestsetzung für das Jahr 1997, welche der im Streitfall erfolgten erfolgswirksamen Auflösung im Streitjahr 1998 vorgehen würde (vgl. Finanzgericht München, Urteil vom 20.10.2004 1 K 4064/02, EFG 2005, 272 ; vgl. hierzu auch BFH-Urteil vom 28.04.2005 IV R 30/04, BFH/NV 2005, 1683 zu dem Fall der gewinnerhöhenden Auflösung des überhöhten Betrags einer Ansparabschreibung, welche unter Nichtbeachtung der gesetzlichen Höchstgrenze gebildet worden war), ist nach übereinstimmender Ansicht der Beteiligten wie des Senats nicht mehr möglich.
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